Ein Unternehmen als wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Einheit bedarf in den verschiedensten Stadien der Mitwirkung eines Notars. Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Gründung, der Veränderung unternehmerischer Strukturen, sowie bei Unternehmenskäufen und Übertragungen, aber auch bei Beendigung und Liquidation.
Unser Spektrum der notariellen Mitwirkung umfasst Aktiengesellschaften, kleine und mittelständige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (UG, GmbH), Personengesellschaften, Einzelkaufleute oder aufstrebende Start-Up-Unternehmen in allen Bereichen.
Beratung, Entwurfstätigkeiten und Beurkundung bieten wir zu folgenden Themen:
- Wahl der Rechtsform des Unternehmens
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gesellschafterbeschlüsse (Beispiele: organschaftliche Vertretung, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Zustimmungsbeschlüsse, etc.)
- Entwurf aller für die Eintragung in das Handelsregister erforderlichen Dokumente
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Unternehmenskaufverträge (Entwurf, Beurkundung einschließlich Vollzug und Betreuung; größenunabhängig und auch mit internationalen Bezügen, vom kleinen Einzelhandel über Mittelstand bis zu börsennotierten Unternehmenstransaktionen)
- Unternehmensnachfolge, Generationswechsel, einschließlich familien- und erbrechtlicher Regelungen wie lebzeitige Übertragungen, Schenkungen, Ehe- und Erbverträge sowie sonstige letztwillige Verfügungen von Todes wegen
- Beratung zu möglichen Wechselwirkungen mit Ihrem Erb- und Ehegüterrecht
- Online-Beratung und Online-Beurkundung im Bereich Gesellschaftsrecht (!Hierfür sind zusätzliche Voraussetzungen erforderlich! Folgen Sie dem Link: die Bundesnotarkammer erläutert das Verfahren ausführlich.) Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht | Notar.de
Der eingetragene Verein (e.V.) als gemeinnützige Institution, aber auch als wirtschaftliche Gesellschaftsform, bedarf bei Anmeldungen zum Vereinsregister dieder notariellen Mitwirkung. Dies gilt für folgende Anmeldungen: Gründung, Veränderungen der Satzung, Veränderungen im Vorstand, bei Auflösung und Beendigung des Vereins.
Leitfaden zum Vereinsrecht
Mustersatzung eines gemeinnützigen Vereins
Unser Team aus kompetenten Fachkräften bietet kurze Reaktionszeiten, flexible Terminierung und bei Bedarf eine enge Abstimmung mit Ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern und den zuständigen Registergerichten, damit Ihre Unternehmung eine möglichst schnelle und erfolgreiche Umsetzung findet.